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Compliance

Unsere Mandanten sind überwiegend Gesellschaften mit der ausländischen (deutschen) Kapitalbeteiligung. Viele von Ihnen gehören den internationalen Holdings. Wir helfen ihnen ihre Praxis und innerbetriebliche Regelungen den polnischen Vorschriften anzupassen, um höchste Rechts-und Organisationssicherheit sowie effektive Compliance und Risikomanagement zu gewähren.

Wir passen die in jeweiliger Gruppe geltenden Regelungen im Bereich des Arbeitsrechtes (Arbeitsverträge, Managementverträge, Arbeitsordnungen) den Erfordernissen polnischen Rechtes an, indem wir dabei möglichst wenig in die in der Gruppe geltende Beschäftigungspolitik eingreifen.

Wir schaffen die Formel für die Abordnung von Arbeitsgeberberechtigungen außerhalb die Gesellschaft sowie für die Verschiebung der Haftung von Geschäftsführung auf Personen, die tatsächlich über gegebenen Sachbereich in der Einheit oder Gruppe verwalten, wir standarisieren Unternehmenspolitik (Car Policy, Car Payment Policy, usw.).

Wir helfen die in der Gruppe fungierenden Managements- und Aufsichtsmechanismen über die polnische Gesellschaft durch die ausländische Muttergesellschaft dem polnischen Rechtssystem zuzuordnen. 

Wir passen Vertragsmuster und Geschäftsverfahren, die in der Gruppe gegenüber den Geschäftspartner (vor allem Lieferanten und Empfänger) angewendet werden, dem polnischen Recht an.

Wir sorgen dafür, dass die Werbungs- und Marketingmaßnahmen unserer Kunden den Regeln des fairen Wettbewerbs, darunter zulässiger Werbung, entsprechen und kartellrechtliche Regeln sowohl von dem Standpunkt des polnischen als auch des EU-Gesetzgebers nicht verletzen. Wir weisen auf Compliance-Risiken an.

Wir kooperieren mit den internen Rechtsabteilungen der Gesellschaften außerhalb von Polen an Projekten im Bereich von Compliance auf der Gruppen-und Landesebene. Wir führen die unseren Kunden zugeeigneten Compliance – Schulungen – oft bei der Teilnahme von unternehmensinterner Compliance-Abteilung der Gruppe und unter Berücksichtigung der in der Gruppe geltenden Anti – Korruptionsvorgänge.